Der Tunnel zwischen den Gleisen, der Bahnsteigtunnel mit dem neuen Ausgang Ost, steht am 6. März auf der Tagesordnung des nächsten Stadtrats.

Ja, der neue Ausgang Ost des verlängerten Bahnsteigtunnels zum Sonnenberg hin soll baldmöglichst gebaut werden. Das bestätigte Grit Stillger, Abteilungsleiterin Stadtentwicklung, bei der Stadtteilkonferenz Anfang Februar. Jetzt steht das Projekt auf der Tagesordnung des nächsten Stadtrats.

Zur Erinnerung: Die Vision einer hellen, sicheren und kreativ gestalteten Bazillenröhre als zweite Querung zwischen Zentrum und Sonnenberg wurde schon 2015 beschlossen.

2017 informierte ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf Einladung in einem öffentlichen Stammtisch des Stadtteilrats: Wie weit ist die Bazillenröhre?

Aus der Präsentation von Stötzer bei der Einwohnerversammlung 2018

Auch in den Einwohnerversammlungen, zuletzt 2018, wurde dazu Auskunft gegeben. Baubürgermeister Stötzer konnte auf Nachfragen im Laufe des Jahres nur melden, dass sich keine Baufirma für das Projekt gemeldet hatte – ein Problem, was auch bei anderen Ausschreibungen der Stadt zur Zeit auftritt. Ein interessanter historischer Rückblick zeigte übrigens, wie seit 150 Jahren schon über dies Thema in der Stadt diskutiert wird.

Jetzt hat das Baudezernat auf Grund der vorliegenden Plänen und der aktuellen Finanzlage eine ausführliche Vorlage für den Stadtrat erarbeitet. Ziel: Die benötigten Mehrkosten in Höhe von 700.000 Euro sollen genehmigt werden. Die erste Hürde ist die nicht öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschuss am kommenden Montag. Zwei Tage später hat der Stadtrat am 6. März die Vorlage auf der Tagesordnung (.pdf unter TOP 6.9).

Darin heißt es:

„Der Stadtrat beschließt die Mittelbereitstellung für unabweisbare Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2019 und 2020 sowie die Bereitstellung einer unabweisbaren Verpflichtungsermächtigung in der Produktuntergruppe 54110 für die Maßnahme Verlängerung Fußgängerunterführung Hbf zur Dresdner Straße …“

Die Begründung geht erst auf die gestiegenen Kosten ein, was nicht nur an der Auftragslage im Baugewerbe liegt, sondern auch an Forderungen der Bahn. Wenn nicht Silvester 2020 alles fertig ist, verfallen die zugesagten Fördermittel.

„Begründung:
1. Bedarf
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Verlängerung der Fußgängerunterführung Hauptbahnhof zur Dresdner Straße. Ausgangslage für die Einordnung der Maßnahme in den HH-Plan 2016 (Umsetzung im Rahmen der Förderung durch das Investitionskraftstärkungsgesetz „Brücken in die Zukunft“) war ein in Vor-jahren ermittelter Finanzierungsbedarf in Höhe von 3,58 Mio. €. Die Maßnahme wurde mit 2,223 Mio. € Fördermitteln aus dem Budget „Bund“ eingeordnet und ist aufgrund der gesetzlich festgelegten Zuwendungsfrist bis zum 31.12.2020 abzuschließen. Das Budget für diese Maßnahme beträgt lt. HKR 3,106 Mio. €; die derzeitige Kostenprognose beläuft sich auf 4,050 Mio. € (inkl. einer ca. 5 % igen Reserve). Die Maßnahme weist damit einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 0,945 Mio. € aus. Im Ergebnis der GU-Ausschreibungen für die Maßnahme Verlängerung Fußgängerunterführung Hbf zur Dresdner Straße ergibt sich hinsichtlich der Bezuschlagung der Maßnahme dringender Handlungsbedarf. Ohne Berücksichtigung einer Reserve (z.B. für Nachträge) ist für die Bezuschlagung eine unabweisbare Mittelbereitstellung in Höhe von 770 T€ (in den Jahren 2019 und 2020) auskömmlich.
Der zusätzliche Finanzierungsbedarf ist einerseits aufgrund spezifischer Leistungsanforderungen der Deutschen Bahn AG an die Ausführung der Baumaßnahme und zum anderen dem Ergebnis der Ausschreibung für die Bauhauptleistung (einschl. gestiegener Nebenkosten) geschuldet, welches deutlich über dem verpreisten Leistungsverzeichnis liegt.
Es handelt sich hierbei bereits um das zweite Vergabeverfahren, da bei der ersten Ausschreibung im Sommer 2018 kein Angebot einging. Eine Aufhebung und erneute Wiederholung der Ausschreibung würde kein besseres Ergebnis erbringen. Ebenfalls würde es bei einer nochmaligen Wiederholung der Ausschreibung zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommen, so dass der Bewilligungszeitraum für die Fördermittel (31.12.2020) nicht mehr zu halten wäre.“

Dann wird beschrieben, wie viel davon abhängt:

„Die Umsetzung der Maßnahme – Verlängerung der Fußgängerunterführung bis zur Dresdner Straße – ist Voraussetzung für die weiteren Entwicklungen im Umfeld des Hauptbahnhofes, wie der Neubau des Fernbusterminals, die Verlagerung des Busbahnhofes auf den Bahnhofsvorplatz sowie die weitere Umsetzung des beschlossenen Nahverkehrsplanes (Haltestelleneinordnungen). Diese Folgeprojekte im Umfeld des Hauptbahnhofes könnten dann ebenfalls nicht planmäßig begonnen werden.“

Wir werden weiter berichten.