Verfügungsfonds
Für kleine Projekte gibt es den Verfügungsfonds. Die Gesamtfördersumme des Sonnenbergs beträgt jährlich 10.000 €. Die Antragsteller können eine Fördersumme von max. 1000 €, in Ausnahmefällen bis 2.000 €, bewilligt bekommen.
Anleitung Fördergeld-Töpfe am Sonnenberg
In den Stadtteilzeitungen Ausgabe 4/2023 und 1/2024 wurde in einem Zweiteiler beschrieben, wie das mit den Fördergeldern am Sonnenberg funktioniert inklusiv wertvollen Tipps. Hier als PDF-Datei-Auszüge: Teil 1, Teil 2.
Grober Ablauf
Der Verfügungsfonds-Antrag geht an den Fondsverwalter
(am Sonnenberg ist das der Stadtteilmanager Tolga Cerci).
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Der Stadtteilrat stimmt über den Antrag ab (einfache Mehrheit).
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Der Antragsteller erhält einen Zuwendungsbescheid
(offizielle Bestätigung / Genehmigung).
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Projektdurchführung.
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Einen Monat nach Projektabschluss sendet der Projektträger
(urspr. Antragsteller) den Verwendungsnachweis an den
Fondsverwalter (Belege, Sachbericht mit Fotodokumentation u.ä.).
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Erstattung der Vorauszahlung
(in Sonderfällen gibt es das Geld vor Projektstart)
Tipps, wie das Entscheidungsgremium – der Stadtteilrat – denkt:
- Liegt das Projekt im Geltungsbereich des Fördergebietes?
- Entspricht das Projekt dem „Warum“ des Verfügungsfonds (S. 1)?
- Ist der Antragsteller ein etablierter oder / und vertrauensvoller Akteur?
- Sind die Kosten transparent aufgeschlüsselt?
- Je mehr es dem Punkt „investiv“ entspricht, desto besser. Auch „investiv vorbereitende Maßnahmen“ werden gefördert (Wettbewerbe, Gutachten u.ä.). Die WGS hat in einem Blatt einige Beispiele gesammelt, was förderfähig ist und was nicht. Auf Seite 3 und 4 der Anwendungshinweise des Verfügungsfonds finden sie eine genauere Erklärung der Begriffe „investiv“, „investiv vorbereitend“ und „nicht investiv“.
Natürlich spielen weitere Punkte eine Rolle wie „wurde schon mal Geld für die selbe Sache beantragt?“, „Hat der Antragsteller nicht schon genug Geld?“, „Ist noch genug Geld im Topf?“ etc.. Jeder Stadtteilrat ist anders und es können unerwartete Dinge entscheidend sein (deshalb das Rat im Stadtteilrat). So oder so ist es ratsam, vor der Antragstellung das Gespräch mit dem Stadtteilmanager zu suchen.
Relevante Dateien noch mal zusammengefasst (stand 2023)
- Verfügungsfonds-Antrag
- Anwendungshinweise (Das „Warum“ des Verfügungsfonds auf S.1 und eine genauere Erklärung der Begriffe „investiv“, „nicht investiv“ und „investiv vorbereitend“ auf S. 3 und 4)
- Beispiele von der WGS (was förderfähig, was nicht)
- Verwendungsnachweis (nach Projektdurchführung, müssen Nachweise erbracht werden wie Belege, Fotodokumentation, Sachbericht u.ä..)
Wieso kann man die Liste der geförderten Projekte nicht aufrufen? Wie Projekte wurden 2022 und 2023 gefördert?
Danke für den Hinweis. Wir kümmern uns darum. VG die Redaktion
Hi René,
welche Fristen bestehen aktuell für die Einreichung von Förderanträgen unter dem VErfügungsfonds?
VG Alex
Die nächsten Stadtteilratssitzungen sind laut Kalender der 14.8. und der 25.9.